Sie können Ihre Spende oder Zustiftung auf unser Konto bei der VR-Bank Nürnberg IBAN: DE39 7606 9559 0001 3690 40 BIC: GENODEF1NEA überweisen oder uns das
zukommen lassen.
Zustiftungen und Spenden sind in jeder Höhe willkommen.
Ab 1.000 Euro werden Sie Zustifter(in). Sie erhalten eine Urkunde und werden in das "Goldene Stifterbuch" eingetragen.
Unsere Stiftung bietet auch die Möglichkeit zur Errichtung von Stiftungsfonds an. Denn nicht jeder der einen größeren Betrag für einen bestimmten Zweck stiften möchte, will gleich eine eigene Stiftung mit all den damit verbundenen Auflagen und der Administration errichten.
Ein Stiftungsfonds kann ab einer Höhe von 10 000 Euro errichtet werden. Er kann den Namen des Stifters, der Stifterin, einen anderen Namen, der in Erinnerung behalten werden soll, oder auch den Namen des gewünschten Zwecks tragen. Der Verwendungszweck des Stiftungsfonds wird vom Stifter selbst festgelegt. Aber wie es sich von selbst versteht, muss dieser innerhalb der Bandbreite des Zwecks unserer Stiftung sein.
Die Stiftungsmittel des Fonds werden getrennt verwaltet, deshalb sind Vermögen und Erträge daraus eindeutig dem Fonds zuzuordnen. Der Stifter kann sich zu Lebzeiten ein Mitspracherecht bei der Vergabe der Stiftungsmittel vorbehalten.
Die Errichtung des Stiftungsfonds erfolgt durch einie schriftliche Vereinbarung mit unserer Stiftung, die insbesondere den Stiftungszweck, die begünstigte Einrichtung und ggf. die Mitwirkung des Stifters festschreibt. Der Stifter kann jederzeit weitere Zustiftungen zum Fonds vornehmen und den Fonds auch testamentarisch begünstigen.
Wenn Sie dazu nähere Informationen benötigen, evtl. auch hinsichtlich einer testamentarischen Lösung, können Sie sich jederzeit vertraulich an eine Person des Stiftungsvorstandes wenden.
Datenschutz
Wenn Sie auf unserer Webseite eine Online-Spende durchführen, erheben wir die im Spendenformular abgefragten Daten. Rechtsgrundlage ist der Abschluss und die Durchführung eines Vertrages nach Art. 6 Abs. 1b DSGVO. Die Daten werden für die Dauer des Vertrages und entsprechend gesetzlicher Verpflichtungen gespeichert. Rechtsgrundlage für die Einschaltung Zahlungsdienstleister (z.B.Banken) ist die Vertragsabwicklung nach Art. 6 Abs. 1b DSGVO.